Schätzungen zufolge belaufen sich verdächtige Transaktionen innerhalb Europas auf mehrere Hundert Milliarden Euro. Trotzdem verfüge die EU über keine einheitliche Strategie für die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zwar käme den zuständigen EU-Stellen eine gewisse Rolle bei der politischen Gestaltung und Koordinierung zu, außerdem hätten sie im begrenzten Umfang direkte Befugnisse. Über einen Großteil der Maßnahmen werde jedoch auf nationaler Ebene entschieden. Ein Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs kommt zu dem Schluss, dass die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Schwächen aufweisen. Ferner sei die Aufsicht durch die EU uneinheitlich und schlecht koordiniert. Deshalb gebe es auch keine kohärente Herangehensweise und keine gleichen Rahmenbedingungen.
Geldwäsche ist die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten durch Einspeisen der Erträge in die reguläre Wirtschaft. Dadurch soll der illegale Ursprung dieser Erträge verschleiert werden. Europol schätzt den Wert verdächtiger Transaktionen innerhalb Europas auf rund 1,3 % des BIP der EU. Weltweit liegt dieser Wert schätzungsweise bei knapp 3 % des globalen BIP. Neueste Daten zeigen, dass über 75 % der verdächtigen Transaktionen, die in der EU gemeldet wurden, von Kreditinstituten in gut der Hälfte der Mitgliedstaaten ausgingen.
"Die Schwächen der EU bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen ausgeräumt werden, und die Aufsicht durch die EU muss deutlich verstärkt werden", so Mihails Kozlovs, das für den Bericht zuständige Mitglied der Europäischen Rechnungshofs. "Es muss noch viel mehr getan werden, um sicherzustellen, dass das Unionsrecht unverzüglich und kohärent angewandt wird. Dazu sollte die EU künftig verstärkt auf Verordnungen statt auf Richtlinien setzen, weil die Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden müssen. "