Durch das digitale COVID-Zertifikat der EU konnten Reisebeschränkungen besser zwischen den EU-Ländern koordiniert werden, was das Reisen in der Pandemie erleichtert hat. Andere Instrumente haben sich dagegen als weniger hilfreich erwiesen. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Den Prüfern zufolge brachte die Europäische Kommission rasch geeignete technische Lösungen auf den Weg. Diese Instrumente seien von den EU-Ländern jedoch in ganz unterschiedlichem Maße genutzt worden, mit entsprechend unterschiedlichen Auswirkungen. Die Prüfer fordern, die EU solle sich besser vorbereiten, um künftige Krisen erfolgreicher meistern zu können.
Im März 2020, kurz nach dem Auftreten der ersten Corona-Fälle in Europa, führten die EU-Länder erste Grenzkontrollen und Reisebeschränkungen ein. Obwohl die EU-Kommission im Bereich der öffentlichen Gesundheit nur begrenzte Zuständigkeiten hat, brachte sie verschiedene Initiativen auf den Weg, um die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Freizügigkeit abzumildern. Insbesondere entwickelte sie mehrere Instrumente, um das Reisen sowie die Nachverfolgung von Corona-Fällen zu erleichtern, darunter einen Datenabgleichsdienst zur Kontaktnachverfolgung, digitale Reiseformulare und eine Plattform für deren Austausch unter den EU-Mitgliedstaaten sowie das digitale COVID-Zertifikat. Für die Entwicklung dieser IT-Instrumente stellte die EU 71 Millionen Euro bereit.
Die Prüfer stellten fest, dass die Europäische Kommission diese Mittel rasch mobilisiert hatte und bei der Entwicklung der Instrumente unter Zeitdruck pragmatisch vorgegangen war. Der Datenabgleich zur Kontaktnachverfolgung sei sieben Monate nach Beginn der Pandemie einsatzbereit gewesen. Die Entwicklung des digitalen COVID-Zertifikats sei abgeschlossen gewesen, noch bevor die EU-Länder ihre Impfpläne vollständig umgesetzt hätten. Das Reiseformular der EU hingegen sei zu spät gekommen, da einige nationale Lösungen bereits früher bereitgestanden hätten. Einige Mitgliedstaaten hätten Vorbehalte im Hinblick auf die Nutzung der EU-Instrumente gehabt, da es Datenschutz- und andere rechtliche Bedenken gegeben habe und sie bereits eigene Lösungen entwickelt hatten. Die Europäische Kommission habe diese Vorbehalte nicht ausräumen können, so die Prüfer. Im Allgemeinen jedoch habe die Kommission Datenschutzbedenken ernst genommen und gute IT-Sicherheitskonzepte angewandt.
"Dass alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Instrumente einführen, um trotz der beispiellosen Situation die Beschränkungen der Freizügigkeit untereinander abzustimmen und das Reisen zu erleichtern, war von wesentlicher Bedeutung", so Baudilio Tomé Muguruza, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Nicht alle EU-Instrumente wurden von den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen, und nur das digitale COVID-Zertifikat der EU war wirklich erfolgreich."