Für die Durchführung der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – des wichtigsten EU-Finanzierungsinstruments in Reaktion auf die Pandemie – werden die kommenden Jahre entscheidend sein. Die Betroffenen zeigen jedenfalls bereits großes Interesse an diesem neuartigen Finanzierungsmechanismus. Der Europäische Rechnungshof wird in Kürze eine Reihe von Berichten zu diesem Thema veröffentlichen. Heute bereits haben die Prüfer eine vergleichende Analyse der ARF und der EU-Finanzierung im Bereich der Kohäsionspolitik vorgelegt, deren vorläufige Schlussfolgerungen in die Vorbereitung des langfristigen EU-Haushalts für die Zeit nach 2027 einfließen können. In der Analyse werden die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Instrumenten in Bezug auf Steuerung und Verwaltung, Ausgabenplanung, Zahlungsbedingungen, Überwachung, Kosten der Durchführung sowie Kontrolle und Prüfung beleuchtet.
Mit der Bereitstellung von 724 Milliarden Euro an Fördermitteln durch die ARF können die EU-Länder zwischen 2021 und 2027 deutlich mehr EU-Gelder ausgeben können, als zuvor für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zur Verfügung standen. Dadurch wird auch der Anteil der von der EU finanzierten öffentlichen Investitionen in der Union zunehmen. Da die ARF parallel zur Finanzierung aus den Kohäsionsfonds in Anspruch genommen werden kann, haben die EU-Länder die Möglichkeit, Investitionen über beide Instrumente zu finanzieren. Eine gute Koordinierung ist dabei von entscheidender Bedeutung: Die Länder müssen sicherstellen, dass die beiden Instrumente sich ergänzen und es nicht zu Doppelfinanzierungen kommt. Da mit den beiden Instrumenten unterschiedliche Zwecke verfolgt werden, unterscheiden sich ihre Gesamtstruktur sowie ihre Steuerungs- und Verwaltungsmechanismen. Dies bedeutet auch, dass EU- und nationale Behörden für jedes Instrument unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Bei beiden Instrumenten erfolgt die Finanzierung über Finanzhilfen, also Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, bei der ARF zusätzlich auch in Form von rückzahlbaren Darlehen. Die den EU-Ländern zugewiesene Kohäsionsförderung trägt regionalen Unterschieden Rechnung; dies ist bei der Verteilung der Mittel aus der ARF nicht der Fall. Die beiden Instrumente unterscheiden sich auch in Bezug auf die Genehmigungs- und Bewertungsverfahren erheblich: Kohäsionszahlungen basieren auf tatsächlichen Kosten, während für Zahlungen aus der ARF sogenannte Etappenziele und Zielwerte – die auch die Grundlage für Kontrollen und Prüfungen bilden – in zufriedensteller Weise erfüllt werden müssen. Daher stützt sich die Kommission bei der ARF stärker auf die nationalen Systeme, um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der EU wirksam geschützt werden.