Einleitung
Maßgeblich für die Wahl des geeigneten Ausschreibungsverfahrens und der Form der Veröffentlichung sind die für die Aufträge veranschlagten Schwellenwerte. Die derzeitigen Schwellenwerte lauten wie folgt:
Wert der Ausschreibung |
Erforderliches Mindestverfahren |
Veröffentlichung |
≤ 15.000 € | Verhandlungsverfahren mit einem einzigen Lieferanten/Dienstleistungserbringer | Keine Veröffentlichung |
> 15.000 € bis
≤ 60.000 € | Verhandlungsverfahren (negotiated procedure) mit mindestens 3 Lieferanten/Dienstleistungserbringern | Website des EuRH |
>60 000 EUR bis <Schwellenwert der Richtlinie in Euro (derzeit 140 000 EUR für Dienstleistungen/Lieferungen und 5 382 000 EUR für Bauleistungen) | Verhandlungsverfahren (negotiated procedure) mit mindestens 5 Lieferanten/Dienstleistungserbringern oder Aufruf zur Interessenbekundung, nichtoffenes oder offenes Verfahren | Website des EuRH TED |
≥Schwellenwert der Richtlinie in Euro (≥140 000 EUR für Lieferungen/Dienstleistungen und ≥5 382 000 EUR für Bauleistungen) | Offenes oder nichtoffenes Verfahren mit Bekanntmachung des Auftrags im Amtsblatt (TED) | TED (eTendering) und Website des EuRH |
>60 000 EUR ohne Obergrenze - sogenannte Dienstleistungen nach der vereinfachten Regelung | Verhandlungsverfahren
(competitive procedure with negotiation) | TED (eTendering) und Website des EuRH |
Verhandlungsverfahren mit einem geschätzten Wert zwischen >15 000 EUR und <Schwellenwert der Richtlinie
Alle Verhandlungsverfahren (negotiated proedures) mit einem Wert von >15 000 EUR bis <Schwellenwert der Richtlinie (<140 000 EUR für Lieferungen/Dienstleistungen und <5 382 000 EUR für Bauleistungen), die der Europäische Rechnungshof durchzuführen beabsichtigt, werden weiter unten veröffentlicht. Siehe: Vorherige Bekanntmachung von Aufträgen mit geringem und mittlerem Wert.
Der Hof ist an diese Vorausplanung in keiner Weise gebunden. Darüber hinaus können je nach Bedarfslage weitere Ausschreibungsverfahren ad hoc durchgeführt werden.
Sollten Sie an einem der oben genannten Verfahren interessiert sein, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular, wählen Sie "Auftragsvergabe" aus und geben Sie die folgenden Informationen ein: Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens, Name, Anschrift und Kontaktangaben Ihres Unternehmens.
Ausschreibungen mit einem geschätzten Wert oberhalb des Schwellenwerts der Richtlinie
Alle Ausschreibungen mit einem geschätzten Wert oberhalb des Schwellenwerts der Richtlinie (≥140 000 EUR für Lieferungen/Dienstleistungen und ≥5 382 000 EUR für Bauleistungen) werden im Amtsblatt (TED) veröffentlicht, der wichtigsten Informationsquelle für groß angelegte Ausschreibungsverfahren.
Wir weisen darauf hin, dass der Europäische Rechnungshof keine Ausschreibungsunterlagen in gedruckter Form versendet. Alle notwendigen Unterlagen können auf dieser Website sowie auf der eTendering-Plattform über den in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Link (Punkt I.3) elektronisch abgerufen werden.
Sollten Sie Probleme beim Download haben, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular, wählen Sie "Auftragsvergabe" aus und geben Sie die Referenznummer und den Titel des betreffenden Ausschreibungsverfahrens an.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bis zum Ablauf der Frist für die Angebotseinreichung Erläuterungen und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben werden können. Zusätzliche Informationen werden lediglich auf der eTendering-Plattform bereitgestellt und können über den in der Auftragsbekanntmachung (Punkt I.3) angegebenen Link abgerufen werden. Bietern wird daher dringend empfohlen, die Plattform in regelmäßigen Abständen abzufragen, da bis zum Ablauf der Frist für die Angebotseinreichung jederzeit zusätzliche Informationen gegeben werden können.