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Die Haushaltsordnung ist der Rechtsgrundlage, in der die Grundsätze und Verfahren für die Aufstellung und Ausführung des EU-Haushalts sowie für die Prüfung der EU-Finanzen niedergelegt sind. 

Haushalt des EuRH

Der EuRH wird aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert. Auf unseren Haushalt entfallen weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU und rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben.

Nähere Angaben zu unserem Haushalt und zur Ausführung der Haushaltsmittel sind dem Tätigkeitsbericht des Hofes zu entnehmen.

Berichte des unabhängigen Abschlussprüfers über den Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs

Unser Jahresabschluss wird von unserem Rechnungsführer aufgestellt und jährlich von einem unabhängigen Abschlussprüfer geprüft.

Der geprüfte Jahresabschluss wird zusammen mit dem Vermerk zur Abschlussprüfung des unabhängigen Abschlussprüfers der Europäischen Kommission zu Konsolidierungszwecken sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement

Dieser Bericht liefert einen Überblick über unseren Haushaltsvollzug und enthält Erläuterungen zu Ereignissen, welche unsere Tätigkeiten nachhaltig beeinflusst haben. Der Bericht wird der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.

Bericht des bevollmächtigten Anweisungsbefugten

Dieser Bericht enthält Informationen darüber, wie wir unsere Ressourcen einsetzen sowie über die Effizienz und Wirksamkeit unserer internen Kontrollsysteme. Damit wird der Rechenschaftspflicht des Managements innerhalb des EuRH und nach außen gegenüber der Haushaltsbehörde nachgekommen.

Der Bericht wird jedes Jahr vom Generalsekretär gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung vorgelegt; er wird der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des jährlichen Haushaltsentlastungsverfahrens übermittelt.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Europäischen Rechnungshofs

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Praxis, die Leistung einer Organisation im Hinblick auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu messen, gegenüber internen und externen Interessenträgern offenzulegen und ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen.

Der Europäische Rechnungshof hat sich als Institution der Nachhaltigkeit verpflichtet und bemüht sich seit mehreren Jahren zunehmend darum, seine Umweltauswirkungen zu verringern. Bei Nachhaltigkeit geht es nicht nur um Ökologie, sondern auch um wirtschaftliche Auswirkungen, Ethik und einen verantwortungsvollen Führungsstil, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und vor allem um die Menschen.

Dieser Bericht bietet einen Überblick über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Tätigkeit des Rechnungshofs.

Interne Revision

Die Interne Revision des EuRH wurde 2002 im Zuge der Verwaltungsreform und im Rahmen der neuen Haushaltsordnung Nr. 1605/2002 geschaffen, mit der der Grundsatz der "Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung" eingeführt wurde. 

Ernennung sowie Befugnisse und Aufgaben des Internen Prüfers sind in den Artikeln 117 bis 122 der Haushaltsordnung 2018/1046 geregelt. 

Die Interne Revision nimmt ihre Prüfungen, die sich auf sämtliche Tätigkeiten und Dienststellen des Organs erstrecken, in völliger Unabhängigkeit wahr. Sie hat das Recht auf vollen uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen, die sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigt.

Der EuRH übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich einen Bericht mit Angaben zur Anzahl und Art der durchgeführten internen Prüfungen, zu den abgegebenen Empfehlungen und den aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen. 

Ausschuss für interne Prüfung

Wir verfügen ferner über einen Ausschuss für interne Prüfung, der sich mit Angelegenheiten der Internen Revision befasst. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des EuRH und einer externen Persönlichkeit zusammen.

Die derzeitigen Mitglieder des Ausschusses für interne Prüfung sind:

Hannu TAKKULA

Mitglied des EuRH

Marek OPIOŁA

Mitglied des EuRH

Katarína KASZASOVÁ

Mitglied des EuRH

Paul KOECHLIN

Externer Sachverständige

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