Haushalt des EuRH
Der EuRH wird aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert. Auf den Haushalt des Hofes entfallen weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU und rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben.
Der EuRH-Haushalt und seine Ausführung sind im
Tätigkeitsbericht des EuRH beschrieben.
Berichte des unabhängigen Abschlussprüfers über den Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs
Der Jahresabschluss des EuRH wird vom Rechnungsführer aufgestellt und jährlich von einem unabhängigen Abschlussprüfer geprüft.
Der geprüfte Jahresabschluss und der Vermerk zur Abschlussprüfung des unabhängigen Abschlussprüfers werden der Kommission zu Konsolidierungszwecken sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
Die Berichte des externen Prüfers werden im
Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement
Der Bericht des EuRH über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement liefert einen Überblick über den Haushaltsvollzug des EuRH und enthält Erläuterungen zu Ereignissen, welche die Tätigkeiten des Organs nachhaltig beeinflusst haben. Der Bericht wird der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.
Bericht des bevollmächtigten Anweisungsbefugten
Dieser Bericht enthält Informationen über die Verwaltung der Ressourcen durch den Europäischen Rechnungshof sowie über die Effizienz und Wirksamkeit seiner internen Kontrollsysteme. Damit wird der Rechenschaftspflicht des Managements innerhalb des Hofes und gegenüber der Haushaltsbehörde nachgekommen.
Der Bericht wird jedes Jahr vom Generalsekretär gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung vorgelegt; er wird der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des jährlichen Haushaltsentlastungsverfahrens übermittelt.
Bericht des bevollmächtigten Anweisungsbefugten
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Europäischen Rechnungshofs
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Praxis, die Leistung einer Organisation im Hinblick auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu messen, gegenüber internen und externen Interessenträgern offenzulegen und ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen.
Der Europäische Rechnungshof hat sich als Institution der Nachhaltigkeit verpflichtet und bemüht sich seit mehreren Jahren zunehmend darum, seine Umweltauswirkungen zu verringern. Bei Nachhaltigkeit geht es nicht nur um Ökologie, sondern auch um wirtschaftliche Auswirkungen, Ethik und einen verantwortungsvollen Führungsstil, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und vor allem um die Menschen.
Dieser Bericht bietet einen Überblick über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Tätigkeit des Rechnungshofs.
Nachhaltigkeitsbericht des Europäischen Rechnungshofs
Dienststelle "Interne Revision"
Die Dienststelle "Interne Revision" (IAS,
Internal Audit Service) des EuRH wurde 2002 infolge einer Verwaltungsreform innerhalb des Rahmenwerks der neuen Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002) geschaffen. Mit dieser Verordnung wurde der Grundsatz der "Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung" eingeführt. Die Bestimmungen zu Ernennung und Funktion des Internen Prüfers sind in den Artikeln 98 bis 100 der Haushaltsordnung sowie in den Artikeln 114 bis 120 ihrer Anwendungsbestimmungen festgelegt.
Die Dienststelle "Interne Revision" führt ihre Prüfungen, die sich auf alle Tätigkeiten und Dienststellen des Hofes erstrecken, vollkommen unabhängig durch. Sie hat uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Informationen, die sie für ihre Arbeit benötigt.
Der EuRH übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht, der eine Zusammenfassung der Anzahl und Art der durchgeführten internen Prüfungen, der ausgesprochenen Empfehlungen und der daraufhin getroffenen Maßnahmen enthält.
Ausschuss für Interne Revision
Der EuRH hat außerdem einen für Fragen der internen Revision zuständigen Ausschuss für Interne Revision geschaffen und dessen Mitglieder ernannt. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des EuRH sowie einer Person zusammen, die nicht dem EuRH angehört.
Derzeit hat der Ausschuss für Interne Revision die folgenden Mitglieder:
Hannu Takkula, Mitglied des EuRH
Viorel Ștefan, Mitglied des EuRH
Marek Opioła, Mitglied des EuRH
Paul Koechlin, externer Sachverständiger
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