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Die ethischen Leitlinien des Europäischen Rechnungshofs beruhen auf den Werten der Unabhängigkeit, Integrität, Objektivität, Transparenz und Professionalität. Sie gelten für alle Mitglieder sowie für das gesamte Personal des EuRH.

Ethische Leitlinien

Der EuRH erkennt die im Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI(opens in new window) (ISSAI 130) verankerten Vorgaben an und hat diese in den ersten Teil seiner ethischen Leitlinien aufgenommen, die für die Gesamtheit seiner Mitglieder und des Personals gelten. Mit diesen Leitlinien soll sichergestellt werden, dass die im Prüfungs- und im Verwaltungsbereich laufend anfallenden Entscheidungen mit den im Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI niedergelegten Grundsätzen in Einklang stehen. Der zweite Teil der Leitlinien ist im Wesentlichen den beruflichen Verhaltenspflichten des dem Statut unterliegenden Personals gewidmet.

Verhaltenskodex der Mitglieder des EuRH

Die Mitglieder des EuRH unterliegen einem Verhaltenskodex, der sie zur Einhaltung der folgenden ethischen Grundsätze verpflichtet: Integrität, Unabhängigkeit, Objektivität, Fachkompetenz, professionelles Verhalten, Verschwiegenheit, Transparenz, Würde, Ergebenheit, Loyalität, Diskretion und Kollegialität.

Der EuRH veröffentlicht die Interessenerklärungen sowie die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten seiner Mitglieder auf der dem Organigramm gewidmeten Internetseite.

Überprüfungen des EuRH-Ethikrahmens

Die Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) Polens und Kroatiens haben den Ethikrahmen des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) im Jahr 2019 einem Peer-Review-Verfahren unterzogen. Beide ORKB verfügen über einschlägige Erfahrungen auf diesem Gebiet. Im Peer-Review-Bericht wurde der Schluss gezogen, dass der EuRH solide Standards eingeführt hat, wozu insbesondere die ethischen Leitlinien für das gesamte Personal und der Verhaltenskodex für seine Mitglieder gehören. Dennoch unterbreitete das Peer-Review-Team spezifische Empfehlungen, um den EuRH-Ethikrahmen noch klarer und kohärenter zu gestalten und seine kontinuierliche Verbesserung sicherzustellen.

Eine weitere Überprüfung des EuRH-Ethikrahmens wurde 2022 abgeschlossen. Infolge der verschiedene Bereiche betreffenden Empfehlungen, die ein externer Berater in einer Bewertung aussprach, wurden die ethischen Leitlinien des EuRH aktualisiert.

Ethikausschuss

Der Ethikausschuss setzt sich aus drei Personen zusammen, die auf Empfehlung des EuRH-Präsidenten für eine (einmal erneuerbare) Amtszeit von drei Jahren ernannt werden: zwei Mitglieder des EuRH sowie ein externes Mitglied, die auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten, Erfahrung und beruflichen Eignung ausgewählt werden.

Die Mitglieder des Ethikausschusses erörtern die ethischen Themen, die sie als für die Normen und das Ansehen des EuRH relevant erachten. Dazu gehört eine Beurteilung der Nebentätigkeiten der EuRH-Mitglieder.

Ständige Mitglieder:

  • George Marius Hyzler, Mitglied des EuRH
  • Lefteris Christoforou, Mitglied des EuRH
  • Melchior Wathelet, ehemaliger Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union

Stellvertretende Mitglieder:

  • François-Roger Cazala, Mitglied des EuRH
  • Nikolaos Milionis, Mitglied des EuRH
  • Maria Eugénia Martins de Nazaré Ribeiro, ehemalige Richterin des Gerichts

Ethik-Berater

Der Generalsekretär ernennt Ethik-Berater aus den Reihen des Personals des EuRH.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht und die Möglichkeit, von diesen Beratern vertrauliche und unparteiische Ratschläge zu den folgenden Fragen einzuholen:

  • Werte und Prinzipien, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet werden (z. B. Unabhängigkeit, Integrität, Unparteilichkeit, Professionalität);
  • spezifische sensible Probleme wie tatsächliche oder augenscheinliche Interessenkonflikte, das Annehmen von Geschenken usw.

Geschenke und Gastfreundschaft

Die Mitglieder des EuRH dürfen keine Geschenke im Wert von mehr als 150 Euro annehmen. Sollten sie aufgrund diplomatischer Gepflogenheiten Geschenke erhalten, deren Wert diesen Betrag übersteigt, so müssen sie diese dem Generalsekretär übergeben. Das Sekretariat des Hofes führt ein Register der Geschenke im Wert von über 150 Euro, das auf Anfrage öffentlich eingesehen werden kann. Die Mitglieder des EuRH dürfen während ihrer Amtszeit keinerlei Entgelt für Nebentätigkeiten oder Veröffentlichungen erhalten. Erfolgt dennoch eine Zahlung, so ist diese einer karitativen Einrichtung ihrer Wahl zu spenden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EuRH dürfen von Dritten keine Geschenke, Gefälligkeiten wie Mahlzeiten und Unterbringung oder sonstige Begünstigungen mit einem Geldwert von mehr als 50 Euro annehmen. Geschenke mit einem Wert von 50 bis 150 Euro dürfen nur mit Genehmigung der Anstellungsbehörde angenommen werden.

Berufliche Tätigkeiten höherer Führungskräfte nach dem Ausscheiden aus dem Dienst

Gemäß Artikel 16 des Statuts sind Beamte nach dem Ausscheiden aus dem Dienst verpflichtet, bei der Annahme bestimmter Tätigkeiten oder Vorteile ehrenhaft und zurückhaltend zu sein. Ehemalige Beamte, die beabsichtigen, vor Ablauf von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, müssen ihr früheres Organ hiervon in Kenntnis setzen, welches sodann entscheidet, ob es die Tätigkeit untersagt oder (ggf. vorbehaltlich von Auflagen) seine Zustimmung erteilt.

Nach Artikel 16 Absatz 3 des Statuts verbietet die Anstellungsbehörde ehemaligen höheren Führungskräften in den 12 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst grundsätzlich, im Bereich des Lobbying oder der Beratung in Bezug auf das Personal ihres früheren Organs für ihre Unternehmen, Kunden oder Arbeitgeber in Angelegenheiten aktiv zu werden, in denen sie in den letzten drei Jahren ihrer Dienstzeit tätig waren.

Gemäß Artikel 16 Absatz 4 des Statuts sind alle Organe verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates jährlich Informationen über die Umsetzung des Absatzes 3, einschließlich einer Liste der geprüften Fälle, zu veröffentlichen.

Informationen über die beruflichen Tätigkeiten höherer Führungskräfte des Hofes nach deren Ausscheiden aus dem Dienst sind im folgenden Bericht aufgeführt:

Mitteilung zur Veröffentlichung von Informatione​n über die beruflichen Tätigkeiten höherer Führungskräfte nach dem Ausscheiden aus dem Dienst (Artikel 16 Absätze 3 und 4 des Statuts) – Jährlicher Bericht 2022.

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