Ein barrierefreier Webzugang soll Nutzern mit Behinderungen den Zugang zu den im Internet verfügbaren Informationen und Funktionen erleichtern. Um allen Menschen - mit oder ohne Behinderungen - ein optimales Browsen zu ermöglichen, sollten Websites korrekt gestaltet und entwickelt werden. Der Europäische Rechnungshof (EuRH) folgt den Standards des barrierefreien Webzugangs: Seine Website, deren allgemeiner Grad der Barrierefreiheit von einem externen ISO-zertifizierten Beratungsunternehmen Ende 2014 gründlich analysiert wurde, trägt den Bedürfnissen von Nutzern mit Behinderungen seit Kurzem vollständig Rechnung.
Infolge des umfassenden Analyseberichts hat der EuRH alle ihm zu Gebote stehenden Maßnahmen ergriffen, um seine Website mit der
Version 2.0 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.0) in Einklang zu bringen.
Derzeit entspricht die gesamte Website den
Anforderungen an eine partielle Konformität mit Stufe AA.
Der EuRH überwacht den allgemeinen Grad der Barrierefreiheit seiner Website kontinuierlich. Da die Webinhalte häufig aktualisiert werden und trotz der Bemühungen, alle Webseiten so barrierefrei und benutzerfreundlich wie möglich zu halten, können Besucher mitunter beim Browsen auf dieser Website auf Probleme im Bereich der Barrierefreiheit stoßen. Sollte dies der Fall sein,
kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie, dass die Videos und PDF-Dateien auf einigen Seiten hinsichtlich der Barrierefreiheit noch nicht optimiert sind.
Rechtsgrundlage
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD)
Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) durch die Europäische Union) [PDF existiert nur in englischer Sprache]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen