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Ein barrierefreier Webzugang soll Nutzern mit Behinderungen den Zugang zu den im Internet verfügbaren Informationen und Funktionen erleichtern. Um allen Menschen – mit oder ohne Behinderungen – ein optimales Browsen zu ermöglichen, sollten Websites angemessen gestaltet und entwickelt werden. Der Europäische Rechnungshof folgt den Standards des barrierefreien Webzugangs; seine Website wurde vor Kurzem entsprechend überarbeitet.

Derzeit entspricht die Website teilweise den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der Version 2.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1).

Der Hof überwacht den allgemeinen Grad der Barrierefreiheit seiner Website kontinuierlich. Wegen der häufigen Aktualisierungen der Webinhalte und trotz der Bemühungen, alle Webseiten so barrierefrei und benutzerfreundlich wie möglich zu halten, können Besucher mitunter beim Browsen auf dieser Website auf Probleme im Bereich der Barrierefreiheit stoßen. Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie, dass Videos, PDF-Dateien und Erläuterungen zu den in den Berichten enthaltenen Abbildungen auf einigen Seiten hinsichtlich der Barrierefreiheit noch nicht optimiert sind.

Rechtsgrundlage