Special report|20d56233-5179-449f-93ac-6c9e8f3787cb
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13.11.2019
Im Zuge dieser Prüfung bewertete der Hof, ob die Ziele der von der EU finanzierten
Unterstützung für Griechenland und Italien erreicht und die Asyl- und Rückkehr-
/Rückführungsverfahren wirksam und zügig abgewickelt wurden. Der Hof beurteilte
außerdem, ob die Zielvorgaben und das Hauptziel der zeitlich befristeten Notfall-
Umsiedlungsregelungen erreicht wurden. Er kommt zu dem Schluss, dass zwischen den
Zielen der EU-Unterstützung und den erzielten Ergebnissen Diskrepanzen bestehen.
Die Zielvorgaben der zeitlich befristeten Umsiedlungsregelungen wurden nicht
erreicht. Auch wenn die Kapazitäten der griechischen und italienischen Behörden
erhöht wurden, ist die Durchführung der Asylverfahren in Griechenland und Italien
weiterhin von langen Bearbeitungszeiten und Engpässen geprägt. Wie in den übrigen
EU-Ländern sind die Rückkehrquoten aus Griechenland und Italien niedrig. Die Gründe
hierfür sind im Bericht dargelegt.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.