Special report|20d56233-5179-449f-93ac-6c9e8f3787cb
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10.01.2022
Die Rechtsstaatlichkeit ist als einer der gemeinsamen Werte der
EU-Mitgliedstaaten in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische
Union verankert. Sie ist ferner eine unerlässliche Voraussetzung
für die Mitgliedschaft in der EU. Der Hof prüfte, ob die EUUnterstützung
für die Rechtsstaatlichkeit in den sechs Staaten des
westlichen Balkans, die einen EU-Beitritt anstreben, wirksam war.
Der Hof stellte fest, dass die Maßnahmen der EU zwar zu
Reformen in technischen und operativen Bereichen, wie einer
Verbesserung der Effizienz der Justiz und der Ausarbeitung
einschlägiger Rechtsvorschriften, beigetragen haben, insgesamt
aber nur in geringem Maße Auswirkungen hinsichtlich
grundlegender Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in der
Region hatten. Der Hof empfiehlt der Kommission, den
Mechanismus zur Förderung von Reformen auf dem Gebiet der
Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die Unterstützung von
Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängigen Medien zu
intensivieren, verstärkt auf den Grundsatz der Konditionalität
zurückzugreifen und die Berichterstattung über Projekte sowie
deren Überwachung auszuweiten.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz
2 AEUV.